Transparenz ist unser Prinzip.
Qn = Nenndurchfluss in m³/Stunde, Q₃ = Dauerdurchfluss in m³/Stunde
Jede Zähleinrichtung gilt als gesonderte Abnahmestelle, die nach dem gewählten oder festgesetzten Tarif für sich abgerechnet wird. Eine Zusammenfassung mehrere Abnahmestellen zu einem Gesamtverbrauch findet nicht statt. Die Jahresabrechnung wird stichtagsbezogen zum 31.12. eines Jahres erstellt. Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Die Bruttopreise Wasser enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 7 %.