Häufige Fragen
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Der monatliche Abschlagsbetrag wird immer anhand des Vorjahresverbrauchs und auf Basis der gültigen Preise berechnet. Wir gehen davon aus, dass dieser Verbrauch im nächsten Jahr in ähnlicher Weise anfallen wird. Wenn Sie Ihren Abschlag erhöhen möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular
Nein, das müssen Sie nicht. Sollte sich der Preis geändert haben, haben wir dies bereits bei der Berechnung Ihrer neuen Abschlagsbeträge berücksichtigt. Sollten Sie dennoch Änderungswünsche haben, nutzen Sie bitte folgendes Formular
Bitte nutzen Sie dafür einfach unser Formular
Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie in Kürze von uns.
Liegt uns Ihre Bankverbindung noch nicht vor, finden Sie hierzu einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Abrechnung. In diesem Fall teilen Sie uns Ihre Bankverbindung bitte mit. Das Guthaben wird Ihnen zeitnah auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Im Januar wird üblicherweise kein monatlicher Abschlag fällig. Bitte warten Sie Ihre Jahresabrechnung ab, die die Monatsabschläge für das neue Jahr ausweist.
Unser Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Erstellung der Abrechnung erfolgt nach diesem Stichtag und wird üblicherweise im Zeitraum von Ende Januar bis Anfang Februar versendet.
Wir haben Ihnen eine beispielhafte Abrechnung erstellt und mit Erklärungen versehen. Sollten Sie die abgerechneten Verbrauchswerte nicht nachvollziehen können, überprüfen Sie bitte zunächst die ausgewiesenen Zählerstände mit den von Ihnen abgelesenen Werten. Handelt es sich um einen geschätzten Zählerstand, teilen Sie uns bitte Ihren aktuellen Zählerstand mit, so dass wir Ihre Abrechnung gegebenenfalls korrigieren können.
Bitte nutzen Sie unser Formular um uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitzuteilen. Sollte eine hohe Abweichung zu dem geschätzten Verbrauch bestehen, werden wir Ihre Jahresabrechnung in Kürze korrigieren und Ihnen automatisch eine neue Abrechnung per Post zusenden.
Wir rechnen Ihren Verbrauch immer vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres ab. Das bedeutet, unser Abrechnungsstichtag ist in jedem Jahr der 31. Dezember. Um eine schnelle Abrechnung Ihres Verbrauchs zu gewährleisten, ermitteln wir die Zählerstände bereits ab Mitte November. Die restlichen Tage bis zum Abrechnungsstichtag werden auf Grundlage Ihres durchschnittlichen Verbrauchs hochgerechnet.
Sollte Ihre Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung ausweisen und es Ihnen nicht möglich sein, den Betrag in einer Summe zu begleichen, kommen Sie bitte persönlich in unser Kundencenter. Gerne besprechen wir mit Ihnen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Gerne sind wir telefonisch für Sie da und klären Ihre Fragen rund um die Jahresabrechnung. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr unter 0571 829 77 30. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist unser Anrufbeantworter während der Jahresabrechnung deaktiviert.
Wir senden Ihnen immer zum Ende eines Kalenderjahres eine Ableseaufforderung zu, damit wir Ihren Verbrauch korrekt abrechnen können.
Darüber hinaus sind die zuständigen Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich die Zählerstände einzuholen. In Minden ist der zuständige Stromnetzbetreiber die Westfalen Weser Netz GmbH, die ihren Ableseturnus jährlich auf den September gelegt hat. Vom Netzbetreiber erhalten Sie selbstverständlich keine Abrechnung und können Ihren Zählerstand ohne Sorge an Westfalen Weser Netz übermitteln.
Nach der Jahresablesung des Netzbetreibers (bei Westfalen Weser Netz im September) erhalten die Versorger, die Strom durch das Netz von Westfalen Weser Netz liefern, ebenfalls eine Mitteilung über die abgelesenen Zählerstände.
Bei Erhalt dieser Zählerstände überprüfen wir automatisch für Sie, ob der festgelegte Abschlagsbetrag zu dem tatsächlichen Verbrauch passt. Ist dies nicht der Fall, passen wir Ihren Abschlagsbetrag an, damit Sie keine hohe Nachzahlung in der Jahresabrechnung zu befürchten haben.
Meistens erhalten Sie von uns eine Ableseaufforderung zum Ende des Jahres. Sollten wir unplausible Zählerstände feststellen oder Ihr Verbrauch mehrere aufeinanderfolgende Jahre geschätzt worden sein, lesen wir diesen auch persönlich ab.
Sollten Sie technische Fragen zu Ihrem Strom-, Gas- oder Wasserzähler haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Welches Unternehmen für Sie zuständig ist, können Sie Ihrer letzten Energieabrechnung entnehmen.
Wenn Sie Fragen zu energiesparenden Maßnahmen im Haushalt haben, finden Sie unter Tipps weitere Informationen. Oder Sie wenden sich an unser Kundencenter. Rufen Sie einfach durch oder schauen Sie persönlich bei uns vorbei.
Die Stromtarife regio.strom, regio.grünstrom (100% Ökostrom aus Wasserkraft) und regio.grünstromPlus (100% Ökostrom zertifiziert mit dem Grüner Strom Label) bieten Ihnen die nötige Wahlfreiheit sowie Flexibilität durch eine monatliche Kündigungsmöglichkeit.
Ist Ihnen Preisstabilität lieber, eignet sich unser regio.grünstromFIX besser. Dabei garantieren wir Ihnen den reinen Energiepreis bis zu 24 Monate und berechnen sämtliche gesetzliche Abgaben, Umlagen, Steuern sowie Netzkosten in der jeweils gültigen Höhe 1:1 an Sie weiter – so profitieren Sie von der vollen Preistransparenz.
Liegt Ihr Jahresverbrauch bei mehr als 100.000 kWh, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner für ein individuelles Angebot.
regio.wärmestrom (gemeinsame oder getrennte Messung)
Unsere Gastarife regio.gas (monatlich kündbar) oder regio.gasFIX (Preisgarantie für den reinen Energiepreis bis zu 24 Monate) können von allen Privathaushalten genutzt werden.
Sollten Sie einen höheren Bedarf als 200.000 kWh pro Jahr haben, wenden Sie sich bitte Ihren Ansprechpartner für ein individuelles Angebot.
Unsere Gas- und Strompreise unterteilen sich in Arbeits- und Grundpreis. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Strom- bzw. Gasmenge. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas kostet. Der Grundpreis ist eine Art Fixkostenpauschale für die Bereitstellung des Stroms und des Gases, die Versorgung des Verbrauchers und die Wartung von Anlagen und Zählern.
Grundsätzlich können Sie jeden Tarif bestellen, wenn Sie einen eigenen Gas- oder Stromzähler für Ihr Haus oder Ihre Wohnung haben. Unsere Heizstromtarife können nicht für Haushaltsstromzähler abgeschlossen werden.
Der Großteil unserer Verträge ist monatlich kündbar mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Folgemonats. Sie bieten also maximale Flexibilität zu fairen Preisen.
Unsere Tarife regio.grünstromFIX und regio.gasFIX haben eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten und bieten bis zu deren Ablauf eine eingeschränkte Preisgarantie. Danach verlängern sie sich lediglich jeweils um einen Monat, wenn Sie nicht gekündigt werden.
Ganz einfach online über unseren Tarifrechner.
Oder Sie fordern Ihr schriftliches Angebot telefonisch an: 0571 829 77 30.