Bereiche der Innenstadt und der Nordstadt vom Abkochgebot befreit
Entwarnung für rund 360 Hausanschlüsse in 24 Straßen – Stadt Minden veröffentlicht zur Information dazu Karte und Straßenliste – Bürgertelefon wieder aktiviert
Minden. In Teilen der Stadtbezirke Innenstadt und Nordstadt ist das vom Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke ausgesprochene Abkochgebot für das Trinkwasser seit Samstagnachmittag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Bereich umfasst 24 Straßen. Er ist auf einer Karte dargestellt und in einer Liste definiert, die auf der Seite www.minden.de/trinkwasser abgerufen werden kann.
Für rund 360 Hausanschlüsse und die dadurch betroffenen Haushalte sowie Gewerbebetriebe in diesem Bereich konnte festgestellt werden, dass diese mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Huxhöhe versorgt werden und technisch vom Versorgungsgebiet des Wasserwerks Portastraße abgetrennt sind. Da aus Sicht des Gesundheitsamtes für dieses Teilgebiet die Voraussetzungen für ein Abkochgebot nicht mehr vorliegen, konnte das Abkochgebot für diese Haushalte und Gewerbebetriebe aufgehoben werden.
Intensive und zeitaufwendige technische Prüfungen des Leitungssystems und der Anlagen in den vergangenen Tagen haben nach Aussage von Christoph Meyer, Geschäftsführer der Mindener Wasser GmbH, die straßenscharfe Abgrenzung in diesem Teilgebiet ermöglicht. Das Ergebnis wurde vom Gesundheitsamt überprüft und am späten Nachmittag des gestrigen Freitags, 5. Januar, bestätigt. Für das weitere Vorgehen und die anstehende Kommunikation ist danach sofort der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) zusammengekommen. Am heutigen Samstag gab es zwei weitere Zusammenkünfte des Stabes.
„Es musste zunächst das Gebiet, für welches das Abkochgebot aufgehoben wurde, in eine entsprechende Karte zur Information für die Haushalte umgesetzt werden“, berichtet SAE-Leiter Peter Wansing, Beigeordneter und Leiter der Städtischen Betriebe Minden.
Für folgende Straßen ist das Abkochgebot nun aufgehoben: Am Bahnhof Minden Stadt, Am Brühl, Am Pumpwerk, An der Hochzeitstreppe, Bauhofstraße, Bleichstraße, Brühlstraße, Dorotheenstraße, Fischerallee, Fischerglacis, Fischertor, Fuldastraße, Goebenstraße (nur teilweise – ab Fischerglacis bzw. ab Hausnummer 1d bzw. 6 aufwärts), Gustav-Adolf-Straße, Hansastraße, Hermannstraße, Manteuffelstraße, Memelstraße, Oberstraße, Rosentalstraße, Steinweg, Werftstraße, Weserstraße und Zur Bleiche. Link zur Karte: https://karten.minden.de/Stadt_Minden/tw2024
„Weil eben nicht der gesamte Bezirk Innenstadt und nur Teile der Nordstadt nun vom Abkochgebot ausgenommen sind, haben wir das Bürgertelefon wieder aktiviert“, ergänzt Wansing. Das Bürgertelefon ist am Sonntag, 7. Dezember 2024, von 10 bis 14 unter der Rufnummer +49 571 89-866 erreichbar.
Am 29. Dezember 2023 hat das Gesundheitsamt des Landkreises Minden-Lübbecke ein Abkochgebot für das Trinkwasser in zunächst allen Stadtbezirken auf der linken Weserseite aufgrund einer Feststellung von Darmbakterien im Trinkwasser ausgesprochen. Ausgenommen waren von Beginn an die Stadtbezirke auf der rechten Weserseite (Aminghausen, Dankersen, Leteln, Meißen, Rechtes Weserufer und Päpinghausen), da dort die Wasserversorgung ausschließlich über das Wasserwerk Huxhöhe erfolgt. Die Stadtbezirke Bölhorst, Dützen und Haddenhausen sowie weite Teile Häverstädts (mit Ausnahme von acht Straßen bzw. Hausnummern) sind seit dem 2. Januar ebenfalls vom Gebot ausgenommen. Sie erhalten das Trinkwasser aus Brunnen des Wasserschaffungsverbandes (WBV) Wiehengebirge.
Die Ursache für die Keimbelastung wurde in einem Brunnen im Wassergewinnungsgebiet des Wasserwerks Portastraße identifiziert. Als Maßnahme zur Beseitigung der Verkeimung wurde bereits am 30. Dezember 2023 eine UV-Desinfektionsanlage in Betrieb genommen, deren Funktionsfähigkeit durch die Probeentnahmen eines akkreditierten Labors mittlerweile bestätigt wurde. Zur Beseitigung der Verkeimung im Wassernetz werden aktuell täglich Spülmaßnahmen durch die Mitarbeiter der Mindener Stadtwerke durchgeführt sowie Proben durch ein akkreditiertes Labor entnommen und ausgewertet.
Eine genaue Prognose für den Zeitpunkt der Aufhebung des Abkochgebotes ist daher momentan noch nicht möglich. Nach Mitteilung des Kreis-Gesundheitsamtes ist eine Aufhebung des Abkochgebotes erst nach drei aufeinanderfolgenden Proben ohne Befund möglich. In den zuletzt am Samstag vorliegenden Endergebnissen der Proben im Trinkwasser, das von der Mindener Wasser GmbH geliefert wird, wurde immer noch eine Keimbelastung festgestellt.