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Häufige Fragen

Gewusst wie.

Sie haben Fragen rund um die Mindener Stadtwerke? Hier sind die Antworten.
Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung
Wo finde ich Erklärungen zu meiner Jahresabrechnung?
Wir haben eine Musterrechnung mit Erläuterungen für Sie erstellt.
Warum wurde mein monatlicher Abschlag gesenkt?

Der monatliche Abschlagsbetrag wird immer anhand des Vorjahresverbrauchs und auf Basis der gültigen Preise berechnet. Wir gehen davon aus, dass dieser Verbrauch im nächsten Jahr in ähnlicher Weise anfallen wird. Wenn Sie Ihren Abschlag erhöhen möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular

Muss ich meinen Abschlag aufgrund der Preisanpassung erhöhen?

Nein, das müssen Sie nicht. Sollte sich der Preis geändert haben, haben wir dies bereits bei der Berechnung Ihrer neuen Abschlagsbeträge berücksichtigt. Sollten Sie dennoch Änderungswünsche haben, nutzen Sie bitte folgendes Formular

Wie kann ich meinen Abschlag erhöhen?

Bitte nutzen Sie dafür einfach unser Formular
Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie in Kürze von uns.

Wie erhalte ich das Guthaben aus meiner Jahresabrechnung?

Liegt uns Ihre Bankverbindung noch nicht vor, finden Sie hierzu einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Abrechnung. In diesem Fall teilen Sie uns  Ihre Bankverbindung bitte mit. Das Guthaben wird Ihnen zeitnah auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Wann muss ich den nächsten Abschlag bezahlen?

Im Januar wird üblicherweise kein monatlicher Abschlag fällig. Bitte warten Sie Ihre Jahresabrechnung ab, die die Monatsabschläge für das neue Jahr ausweist.

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Unser Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Erstellung der Abrechnung erfolgt nach diesem Stichtag und wird üblicherweise im Zeitraum von Ende Januar bis Anfang Februar versendet.

Wie kann ich meine Jahresabrechnung verstehen?

Wir haben Ihnen eine beispielhafte Abrechnung erstellt und mit Erklärungen versehen. Sollten Sie die abgerechneten Verbrauchswerte nicht nachvollziehen können, überprüfen Sie bitte zunächst die ausgewiesenen Zählerstände mit den von Ihnen abgelesenen Werten. Handelt es sich um einen geschätzten Zählerstand, teilen Sie uns bitte Ihren aktuellen Zählerstand mit, so dass wir Ihre Abrechnung gegebenenfalls korrigieren können.

Mein Jahresverbrauch wurde geschätzt. Wie kann ich meinen tatsächlichen Zählerstand mitteilen?

Bitte nutzen Sie unser Formular um uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitzuteilen. Sollte eine hohe Abweichung zu dem geschätzten Verbrauch bestehen, werden wir Ihre Jahresabrechnung in Kürze korrigieren und Ihnen automatisch eine neue Abrechnung per Post zusenden.

Warum enthält meiner Jahresabrechnung eine Hochrechnung, obwohl ich meinen Zählerstand abgelesen habe?

Wir rechnen Ihren Verbrauch immer vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres ab. Das bedeutet, unser Abrechnungsstichtag ist in jedem Jahr der 31. Dezember. Um eine schnelle Abrechnung Ihres Verbrauchs zu gewährleisten, ermitteln wir die Zählerstände bereits ab Mitte November. Die restlichen Tage bis zum Abrechnungsstichtag werden auf Grundlage Ihres durchschnittlichen Verbrauchs hochgerechnet.

Kann ich meine Nachzahlung auf der Rechnung in Raten begleichen?

Sollte Ihre Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung ausweisen und es Ihnen nicht möglich sein, den Betrag in einer Summe zu begleichen, kommen Sie bitte persönlich in unser Kundencenter. Gerne besprechen wir mit Ihnen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Wie kann ich Sie erreichen?

Gerne sind wir telefonisch für Sie da und klären Ihre Fragen rund um die Jahresabrechnung. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr unter 0571 829 77 30.  Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist unser Anrufbeantworter während der Jahresabrechnung deaktiviert.

Fragen zum Zählerstand
Warum wird zweimal im Jahr Strom abgelesen?

Wir senden Ihnen immer zum Ende eines Kalenderjahres eine Ableseaufforderung zu, damit wir Ihren Verbrauch korrekt abrechnen können.

Darüber hinaus sind die zuständigen Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich die Zählerstände einzuholen. In Minden ist der zuständige Stromnetzbetreiber die Westfalen Weser Netz GmbH, die ihren Ableseturnus jährlich auf den September gelegt hat. Vom Netzbetreiber erhalten Sie selbstverständlich keine Abrechnung und können Ihren Zählerstand ohne Sorge an Westfalen Weser Netz übermitteln.

Warum wird mein Abschlag nach der September-Ablesung erhöht?

Nach der Jahresablesung des Netzbetreibers (bei Westfalen Weser Netz im September) erhalten die Versorger, die Strom durch das Netz von Westfalen Weser Netz liefern, ebenfalls eine Mitteilung über die abgelesenen Zählerstände.

Bei Erhalt dieser Zählerstände überprüfen wir automatisch für Sie, ob der festgelegte Abschlagsbetrag zu dem tatsächlichen Verbrauch passt. Ist dies nicht der Fall, passen wir Ihren Abschlagsbetrag an, damit Sie keine hohe Nachzahlung in der Jahresabrechnung zu befürchten haben.

Werden meine Zähler abgelesen oder erhalte ich eine Ablesekarte?

Meistens erhalten Sie von uns eine Ableseaufforderung zum Ende des Jahres. Sollten wir unplausible Zählerstände feststellen oder Ihr Verbrauch mehrere aufeinanderfolgende Jahre geschätzt worden sein, lesen wir diesen auch persönlich ab.

Mein Zähler macht Probleme. An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie technische Fragen zu Ihrem Strom-, Gas- oder Wasserzähler haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Welches Unternehmen für Sie zuständig ist, können Sie Ihrer letzten Energieabrechnung entnehmen.

Fragen zum Energiesparen
Wie kann ich meinen Strom- oder Gasverbrauch reduzieren?

Wenn Sie Fragen zu energiesparenden Maßnahmen im Haushalt haben, finden Sie unter Tipps weitere Informationen. Oder Sie wenden sich an unser Kundencenter. Rufen Sie einfach durch oder schauen Sie persönlich bei uns vorbei.

Fragen zu unseren Tarifen
Welche Stromtarife gibt es?

Die Stromtarife regio.strom, regio.grünstrom (100% Ökostrom aus Wasserkraft) und regio.grünstromPlus (100% Ökostrom zertifiziert mit dem Grüner Strom Label) bieten Ihnen die nötige Wahlfreiheit sowie Flexibilität durch eine monatliche Kündigungsmöglichkeit.

Ist Ihnen Preisstabilität lieber, eignet sich unser regio.grünstromFIX besser. Dabei garantieren wir Ihnen den reinen Energiepreis bis zu 24 Monate und berechnen sämtliche gesetzliche Abgaben, Umlagen, Steuern sowie Netzkosten in der jeweils gültigen Höhe 1:1 an Sie weiter – so profitieren Sie von der vollen Preistransparenz.

Liegt Ihr Jahresverbrauch bei mehr als 100.000 kWh, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner für ein individuelles Angebot.

Welche Heizstromtarife gibt es?

regio.wärmestrom (gemeinsame oder getrennte Messung)

Welche Gastarife gibt es?

Unsere Gastarife regio.gas (monatlich kündbar) oder regio.gasFIX (Preisgarantie für den reinen Energiepreis bis zu 24 Monate) können von allen Privathaushalten genutzt werden.

Sollten Sie einen höheren Bedarf als 200.000 kWh pro Jahr haben, wenden Sie sich bitte Ihren Ansprechpartner für ein individuelles Angebot.

Wie sind Ihre aktuellen Preise?

Unsere Gas- und Strompreise unterteilen sich in Arbeits- und Grundpreis. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Strom- bzw. Gasmenge. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas kostet. Der Grundpreis ist eine Art Fixkostenpauschale für die Bereitstellung des Stroms und des Gases, die Versorgung des Verbrauchers und die Wartung von Anlagen und Zählern.

Zur Übersicht

Kann ich jeden Tarif bestellen?

Grundsätzlich können Sie jeden Tarif bestellen, wenn Sie einen eigenen Gas- oder Stromzähler für Ihr Haus oder Ihre Wohnung haben. Unsere Heizstromtarife können nicht für Haushaltsstromzähler abgeschlossen werden.

Welche Vertragslaufzeiten gibt es?

Der Großteil unserer Verträge ist monatlich kündbar mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Folgemonats. Sie bieten also maximale Flexibilität zu fairen Preisen.

Unsere Tarife regio.grünstromFIX und regio.gasFIX haben eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten und bieten bis zu deren Ablauf eine eingeschränkte Preisgarantie. Danach verlängern sie sich lediglich jeweils um einen Monat, wenn Sie nicht gekündigt werden.

Fragen zum Anbieterwechsel
Wie kann ich zu den Mindener Stadtwerken wechseln?

Ganz einfach online über unseren Tarifrechner.

Oder Sie fordern Ihr schriftliches Angebot telefonisch an: 0571 829 77 30.

Für eine persönliche Beratung freuen wir uns, Sie in unserem Kundencenter (Großer Domhof 3, 32423 Minden) montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr begrüßen zu dürfen.
Was benötige ich für den Wechsel?
Sie finden alle benötigten Informationen auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung:
Den Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
Die Zählernummer
Den Namen Ihres bisherigen Lieferanten
Im Falle eines Umzugs benötigen wir darüber hinaus noch das Einzugsdatum und den Zählerstand zum Einzugsdatum, sollte der Umzug bereits stattgefunden haben.
Wie lange dauert der Wechsel?
Der Wechsel dauert im Normalfall zwischen 10 und 15 Werktagen. Die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Lieferanten können den Wechsel natürlich verzögern.
Besteht die Gefahr, dass die Energieversorgung beim Wechsel unterbrochen wird?
Nein, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Energieversorgung für Sie zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird.
Was kostet der Anbieterwechsel?
Der Wechsel zu den Mindener Stadtwerken ist natürlich vollkommen kostenfrei.
Was ändert sich für mich bei einem Wechsel?
Durch den Wechsel verändert sich lediglich Ihre Ersparnis durch unsere günstigen regionalen Tarife.
Über die Mindener Stadtwerke
Wer sind die Mindener Stadtwerke?
Mit den Mindener Stadtwerken, einem Gemeinschaftsunternehmen der Mindener Entwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft sowie den Stadtwerken Hameln Weserbergland, gibt es wieder einen kommunalen Energieversorger. Die Mindener Stadtwerke sind Garant für die zuverlässige Strom- und Gasversorgung in der Mindener Region. Wir bieten faire Preise, wettbewerbsfähige Produkte, verbraucherfreundliche Konditionen und ein Kundencenter mit persönlichen Ansprechpartnern in zentraler Lage. Unsere günstigen Stromprodukte können auch Kunden in Hille, Petershagen, Porta Westfalica und Bückeburg beziehen. Mit Gas versorgen wir über Minden hinaus auch Kunden in Hille und Petershagen.
Wie kann ich Sie erreichen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter (Stiftstraße 62, 32427 Minden) stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr gerne telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns unter 0571 829 77 30 oder per E-Mail an info@mindener-stadtwerke.de.